Unsere Kosten für die Kinderwunschbehandlung wurden vom Finanzamt Friedrichshafen in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt. In Summe ging es letztlich über drei Jahre und drei Steuererklärungen um etwa 40.000 Euro an Behandlungskosten und Ausgaben für Medikamente.
Alles begann mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid von 2010, unterstützt durch die auf Kinderwunsch spezialisierte Rechtsanwälte Modl & Coll. in München. Bereits damals erklärte uns unser Anwalt, dass sich das Verfahren, bis zu einer Entscheidung, ein bis zwei Jahre ziehen könnte. Am Ende wurden daraus sieben Jahre.
Barbara und ich waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht verheiratet. Wir wohnten in Friedrichshafen am Bodensee und kämpften schon vier Jahre für unseren Kinderwunsch. Das Übliche: Mönchspfeffer, Eieruhr, Eisprungstress und schließlich der Schritt in die Kinderwunschklinik.
Unsere Wahl fiel auf das IVF-Zentrum Bregenz in Österreich, das fachlich den besten Eindruck auf uns machte und auch von der Anfahrt am Nächsten lag. Dort führten wir mal mehr, mal weniger ermutigend, mehrere im Endergebnis erfolglose IVF-Kinderwunschbehandlungen durch. Im Verlauf wurde die Zahl der befruchteten Eizellen erhöht. Dies erfolgte gemäß der patientenfreundlichen Interpretation des Embryonenschutzgesetzes nach dem deutschen Mittelweg.
Wie begründete nun das Finanzamt seine Ablehnung, die Kosten als außergewöhnliche Kosten gemäß § 33 EStG anzuerkennen?
Dass wir im Steuerjahr nicht verheiratet waren, wurde nicht als vordergründiger Ablehnungsgrund genannt. Zwei Punkte wurden in der Ablehnung genannt: Die Behandlung wurde nicht in Deutschland durchgeführt. Es wurde weiter unterstellt, dass sich das IVF Zentrum Bregenz nicht an deutsches Recht, sprich den deutschen Mittelweg gehalten hat.
Der Weg ging über zwei Instanzen, in Summe hat mich das Thema sieben Jahre beschäftigt. Die letzten fünf Jahre waren dann mein Kampf alleine, da Barbara mit der Thematik nichts mehr zu tun haben wollte. Sie hat es gerade geschafft, den Traum vom eigenen Kind zu verabschieden und war bereits auf dem Weg der Neuorientierung. Letztendlich wurde uns 2017 in allen Punkten Recht gegeben. Die juristischen Details und Begründungen können hier nachgelesen werden.
Warum konfrontiert man sich nach dem Abschied vom Kinderwunsch weiterhin mit dieser Vergangenheit? Für mich gab es mehrere Gründe. Ich wollte, dass es andere Kinderwunschler*innen irgendwann mal einfacher haben als wir.
Entscheidend war, dass mein Kinderwunschanwalt mir sagte, dass diesen Kampf niemand mit ihm führen will. Nach dem verständlichen Motto „abhaken und ausblenden“. Da dachte ich mir, dann muss es eben ich machen.
Ich bin froh, diesen Kampf erfolgreich geführt zu haben und möchte mich an dieser Stelle auch für die tolle Arbeit von unserem Kinderwunsch-Anwalt Hans Modl bedanken, der uns kompetent und unermüdlich unterstützt hat. Er hat unseren Fall genutzt, um seinen eigenen Kampf zu führen und mich ermutigt, diesen Weg mit ihm zu gehen.
In den Gesprächen vor oder nach den Gerichtsterminen mit den Mitarbeitern des Finanzamtes ist mir auch klar geworden, dass es kein Kampf gegen das Finanzamt war, sondern eher ein Kampf mit dem Finanzamt. Alle Beteiligten waren erleichtert, nach sieben oder noch mehr, Rechtssicherheit zu haben. Ich bin überzeugt, dass unser Weg dazu beigetragen hat, die Kinderwunschwelt ein Stück einfacher und gerechter zu machen.
Suchst du jemanden, mit dem du dich austauschen kannst?
Ich habe all diese Themen Rund um den Kinderwunsch selbst durchlebt und helfe nun Paaren und Frauen dabei, sich in diesen Situationen unterstützt und nicht alleine zu fühlen.
KUNKEL COACHING
Kinderwunsch Coach & Life Coach
Barbara Kunkel
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